| PUBLIKATIONEN
Flug gebucht und Reisebüro pleite:
So schützen Sie sich vor Risiko
Bankeinzug gewährleistet, dass man Geld notfalls zurückbekommt
VON RECHTSANWALT JÖRG STEINLEITNER
Hat er die Pauschalreise-Tickets erst einmal in der Hand, ist ein Urlauber
auf der sicheren Seite. Selbst wenn der Veranstalter Pleite geht, springt eine
Versicherung ein. Was tun aber, wenn man nur den Flug gebucht hat und das Reisebüro
zwar kassiert hat, vor Lieferung aber seinen Betrieb einstellt? Hier nämlich
klafft eine tückische Gesetzeslücke.
„Ich hatte das Gefühl, niemand fühlt sich verantwortlich dafür,
dass ich zwar bezahlt, aber keine Tickets bekommen habe“, ärgert
sich Sabine Erd (Name geändert) aus München. Der Fall der Psychologin
ist auf den ersten Blick alltäglich:
Sie hat einen Flug nach Peru im Reisebüro gebucht und bezahlt, das Reisebüro
wurde insolvent, die Fluggesellschaft hat das bezahlte Geld nie bekommen und
deshalb die Tickets zurückbehalten.
Corinna Kleinert, die Justiziarin des Deutschen Reisebüro- und Reiseveranstalter
Verbandes (DRV) wiegelt ab: „Ein Einzelfall“ und „kein brennendes
Thema“ ist die Sache für sie.
Tatsächlich werden aber, wie DRV-Präsident Klaus Laepple schätzt,
„mindestens 1.000 Reisebüros das Jahresende nicht überleben.“
Das bedeutet, dass es tausenden Reisewilligen so gehen wird wie Sabine Erd,
die per Internet buchte und nun mit leeren Händen dasteht. „Dabei
ist mir das Büro empfohlen worden, von einer Bekannten, die sogar selber
zweimal über das Büro in der Türkei war“, sagt die Münchnerin.
Blauäugigkeit kann man ihr nicht vorwerfen.
Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kennt die Gesetzeslücke
aus ihrer Praxis. Sie rät: Finger weg von Angeboten, bei denen das Preis-Leistungs-Verhältnis
auffällig auseinanderklafft. Ein weiteres Alarmzeichen: Wenn der Vermittler
Druck macht zu zahlen und „auf wenige Restplätze verweist, obwohl
der Flug schon gebucht wurde, stimmt etwas nicht“, erläutert die
Juristin. Reserviert ist nämlich reserviert.
Sicher: Zahlung per Einzugsermächtigungsverfahren
Auch könnten die Urlauber bei einer Buchung bei der Fluggesellschaft rückfragen,
ob mit dem Reisebüro ein Agentur-Vertrag bestehe: „Ist dies der Fall,
dann ist die Fluggesellschaft verpflichtet, die Tickets herauszugeben –
unabhängig davon, ob sie das Geld bekommen hat oder nicht.“
Gerade auf Pauschalreisen spezialisierte Büros aber haben oft keinen Agentur-Vertrag.
Dann aber sollte der Kunde eine Zahlung per Einzugsermächtigungsverfahren
verlangen. So kann er, wenn die Tickets nicht kommen, innerhalb von sechs Wochen
widersprechen und bekommt sein Geld zurück. „Erst zu bezahlen, wenn
man die Tickets hat, das wird wohl kaum ein Vermittler mitmachen“, glaubt
Falk Murko von der Stiftung Warentest. „Es bleibt eben immer ein Risiko.“
RA Jörg Steinleitner, Münchner Merkur, 10.08.02
zurück