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Flug gebucht und Reisebüro pleite:
So schützen Sie sich vor Risiko


Bankeinzug gewährleistet, dass man Geld notfalls zurückbekommt

VON RECHTSANWALT JÖRG STEINLEITNER
Hat er die Pauschalreise-Tickets erst einmal in der Hand, ist ein Urlauber auf der sicheren Seite. Selbst wenn der Veranstalter Pleite geht, springt eine Versicherung ein. Was tun aber, wenn man nur den Flug gebucht hat und das Reisebüro zwar kassiert hat, vor Lieferung aber seinen Betrieb einstellt? Hier nämlich klafft eine tückische Gesetzeslücke.

„Ich hatte das Gefühl, niemand fühlt sich verantwortlich dafür, dass ich zwar bezahlt, aber keine Tickets bekommen habe“, ärgert sich Sabine Erd (Name geändert) aus München. Der Fall der Psychologin ist auf den ersten Blick alltäglich:
Sie hat einen Flug nach Peru im Reisebüro gebucht und bezahlt, das Reisebüro wurde insolvent, die Fluggesellschaft hat das bezahlte Geld nie bekommen und deshalb die Tickets zurückbehalten.
Corinna Kleinert, die Justiziarin des Deutschen Reisebüro- und Reiseveranstalter Verbandes (DRV) wiegelt ab: „Ein Einzelfall“ und „kein brennendes Thema“ ist die Sache für sie.
Tatsächlich werden aber, wie DRV-Präsident Klaus Laepple schätzt, „mindestens 1.000 Reisebüros das Jahresende nicht überleben.“ Das bedeutet, dass es tausenden Reisewilligen so gehen wird wie Sabine Erd, die per Internet buchte und nun mit leeren Händen dasteht. „Dabei ist mir das Büro empfohlen worden, von einer Bekannten, die sogar selber zweimal über das Büro in der Türkei war“, sagt die Münchnerin. Blauäugigkeit kann man ihr nicht vorwerfen.
Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kennt die Gesetzeslücke aus ihrer Praxis. Sie rät: Finger weg von Angeboten, bei denen das Preis-Leistungs-Verhältnis auffällig auseinanderklafft. Ein weiteres Alarmzeichen: Wenn der Vermittler Druck macht zu zahlen und „auf wenige Restplätze verweist, obwohl der Flug schon gebucht wurde, stimmt etwas nicht“, erläutert die Juristin. Reserviert ist nämlich reserviert.

Sicher: Zahlung per Einzugsermächtigungsverfahren

Auch könnten die Urlauber bei einer Buchung bei der Fluggesellschaft rückfragen, ob mit dem Reisebüro ein Agentur-Vertrag bestehe: „Ist dies der Fall, dann ist die Fluggesellschaft verpflichtet, die Tickets herauszugeben – unabhängig davon, ob sie das Geld bekommen hat oder nicht.“
Gerade auf Pauschalreisen spezialisierte Büros aber haben oft keinen Agentur-Vertrag. Dann aber sollte der Kunde eine Zahlung per Einzugsermächtigungsverfahren verlangen. So kann er, wenn die Tickets nicht kommen, innerhalb von sechs Wochen widersprechen und bekommt sein Geld zurück. „Erst zu bezahlen, wenn man die Tickets hat, das wird wohl kaum ein Vermittler mitmachen“, glaubt Falk Murko von der Stiftung Warentest. „Es bleibt eben immer ein Risiko.“

RA Jörg Steinleitner, Münchner Merkur, 10.08.02


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