| SCHLICHTUNGSSTELLE


Was ist der Zweck einer Schlichtungsstelle?

Bei bestimmten Streitigkeiten darf erst Klage vor dem Amtsgericht erhoben werden, wenn zuvor ein erfolgloser Schlichtungsversuch vor einem Schlichter unternommen wurde.


Bei welchen Streitigkeiten muss man Schlichtungsverfahren durchführen?

* In vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit einem Streitwert bis zu DM 1.500.-
* In bestimmten nachbarrechtlichen Streitigkeiten – z.B. wenn vom Nachbargrundstück Gase, Dämpfe, Gerüche, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen nicht unwesentlicher Art auf das eigene Grundstück dringen oder Zweige überhängen bzw. die Wurzeln eines Baumes hinüberwachsen oder Obst des Nachbarn auf das eigene Grundstück fällt. * In Streitigkeiten wegen der Verletzung der persönlichen Ehre (nicht aber bei Ehrverletzungen in Presse oder Rundfunk!).


Lohnt sich ein Schlichtungsverfahren überhaupt?

Ja, denn Sie bestimmen selbst das Ergebnis der Verhandlung. Unter der kompetenten Vermittlung des Schlichters finden Sie gemeinsam mit ihrem Gegner eine Lösung, die beiden Parteien gerecht wird. Der schlichtende Rechtsanwalt sorgt dafür, dass es keinen Gewinner oder Verlierer gibt.


Was ist mit der Verjährung?

Der Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens bei einer anerkannten Schlichtungsstelle unterbricht die Verjährung genauso wie eine Klage vor Gericht. Nach Beendigung des Schlichtungsverfahrens beginnt eine neue Verjährungsfrist. Die Verjährungsunterbrechung wirkt sogar fort, wenn sich sogleich ein gerichtliches Verfahren anschließt. Sie erleiden also durch das Schlichtungsverfahren keinen Nachteil.


Was bringt mir die Schlichtung?

* Das Schlichtungsverfahren kann schneller, billiger und unbürokratischer als ein Gerichtsverfahren sein
* Sie können aus der Schlichtungsvereinbarung einer anerkannten Gütestelle – genauso wie aus einem Gerichtsurteil – unmittelbar vollstrecken.


Was muss ich tun, wenn ich ein Schlichtungsverfahren wünsche?

Sie rufen in meiner Kanzlei und stellen einen Schlichtungsantrag. Oder Sie drucken sich das Antragsformular auf www.rechtsanwaltskammer-muenchen.de aus, füllen es aus und schicken es mir zu.



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