| SCHLICHTUNGSSTELLE
Was ist der Zweck einer Schlichtungsstelle?
Bei bestimmten Streitigkeiten darf erst Klage vor dem Amtsgericht erhoben werden,
wenn zuvor ein erfolgloser Schlichtungsversuch vor einem Schlichter unternommen
wurde.
Bei welchen Streitigkeiten muss man Schlichtungsverfahren
durchführen?
* In vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit einem Streitwert bis
zu DM 1.500.-
* In bestimmten nachbarrechtlichen Streitigkeiten – z.B.
wenn vom Nachbargrundstück Gase, Dämpfe, Gerüche, Rauch, Ruß,
Wärme, Geräusch, Erschütterungen nicht unwesentlicher Art auf
das eigene Grundstück dringen oder Zweige überhängen bzw. die
Wurzeln eines Baumes hinüberwachsen oder Obst des Nachbarn auf das eigene
Grundstück fällt. * In Streitigkeiten wegen der Verletzung
der persönlichen Ehre (nicht aber bei Ehrverletzungen in Presse oder Rundfunk!).
Lohnt sich ein Schlichtungsverfahren überhaupt?
Ja, denn Sie bestimmen selbst das Ergebnis der Verhandlung. Unter der kompetenten
Vermittlung des Schlichters finden Sie gemeinsam mit ihrem Gegner eine
Lösung, die beiden Parteien gerecht wird. Der schlichtende Rechtsanwalt
sorgt dafür, dass es keinen Gewinner oder Verlierer gibt.
Was ist mit der Verjährung?
Der Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens bei einer anerkannten
Schlichtungsstelle unterbricht die Verjährung genauso
wie eine Klage vor Gericht. Nach Beendigung des Schlichtungsverfahrens beginnt
eine neue Verjährungsfrist. Die Verjährungsunterbrechung wirkt sogar
fort, wenn sich sogleich ein gerichtliches Verfahren anschließt. Sie erleiden
also durch das Schlichtungsverfahren keinen Nachteil.
Was bringt mir die Schlichtung?
* Das Schlichtungsverfahren kann schneller, billiger und unbürokratischer
als ein Gerichtsverfahren sein
* Sie können aus der Schlichtungsvereinbarung einer anerkannten Gütestelle
– genauso wie aus einem Gerichtsurteil – unmittelbar vollstrecken.
Was muss ich tun, wenn ich ein Schlichtungsverfahren wünsche?
Sie rufen in meiner Kanzlei und stellen einen Schlichtungsantrag. Oder Sie drucken
sich das Antragsformular auf www.rechtsanwaltskammer-muenchen.de
aus, füllen es aus und schicken es mir zu.
zurück